Datenschutz


Jedes Unternehmen benötigt eine Person, die unternehmensweit das Thema „Datenschutz“ vertritt, doch leider verfügt z.B. ein Handwerksbetrieb, aber über keine personellen Ressourcen oder fachliche Kompetenzen. Diese Person hat die Aufgabe, Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung zu schaffen und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Unternehmen hinzuarbeiten.
Zu den Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten gehört unter anderm:

  • Die Einhaltung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit in Bezug auf personenbezogene Daten sicherzustellen.
  • Die Einweisung der in der Datenverarbeitung tätigen Personen in die Vorschriften des Datenschutzes im Rahmen von Schulungen (§4g BDSG) sowie die Verpflichtung dieser Personen auf das Datengeheimnis (§5 BDSG)
  • Die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Programmen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen laut§4g BDSG.
  • Die Überwachung und Koordinierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen,welche zur Sicherstellung des Datenschutzes erforderlich sind laut §9 BDSG, sowie die Durchführung von Vorabkontrollen inkl. der schriftlicher Dokumentation des Ergebnisses.
  • Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen liegt trotz der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Unternehmensleitung, da der betriebliche Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner Befugnisse lediglich "hinwirken" und "überwachen" kann, aber nicht "anordnen", "durchsetzen" oder ähnliches. Denn der Missbrauch von Daten birgt das Risiko des Image- und Vertrauensverlustes, der Unzufriedenheit von Kunden und Mitarbeitern sowie von Kosten durch Bußgeld-, Straf- und Schadensersatzverfahren, wenn Daten in falsche Hände geraten.

Diese geänderten Bestimmungen im Bereich des Unternehmens Datenschutzes besitzen weitreichende Bedeutung für praktisch jedesUnternehmen in Deutschland. Da es besonderst für kleine und mittlere Unternehmen schwer dies alleine umzusetzten bieten wir ihnen externe zert. TÜV Datenschutzbeauftrage,
die mit ihnen gemeinsam Datenschutzkonzepte erarbeiten, umsetzten und überwachen.
Denn der Missbrauch von Daten birgt das Risiko des Image- und Vertrauensverlustes, der Unzufriedenheit von Kunden und Mitarbeitern sowie von Kosten durch Bußgeld-, Straf- und Schadensersatzverfahren, wenn z.B. Kundendaten und sensible Geschäftsdaten in falsche Hände geraten.

Unsere Dienstleistung für ihr Unternehmen:

  • Qualifizierte, Datenschutzbeauftragte mit TÜV Zertifikatat als Nachweis der Erfüllung gesetzlicher
    Datenschutzanforderungen nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Fachliche Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Die Erarbeitung betriebsinterner Verfahren und Richtlinien zur praktischen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen
  • Systematische, konsequente Verfolgung und Überwachung aller datenschutzrelevanten Themen in ihrem Unternehmen
  • Integration des Datenschutz-Prozesses in die Geschäftsprozesskette
  • neutrales Bindeglied zwischen Management und Systemadministration
  • Steuerung und Führung des Themas Datenschutz und IT Sicherheit
  • Aufbau von Kompetenzen im Unternehmen bis hin zur Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten
  • Schulung der Mitarbeiter innerhalbdesUnternehmens
  • Dauerhafte Verbesserung und Entwicklung des Datenschutzbewußtseins bei den Mitarbeitern

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